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Das Finanzamt Göppingen
Göppingen liegt am Fuße der Dreikaiserberge Hohenstaufen, Rechberg und Stuifen, eingebettet in die schöne Landschaft des Filstals, zwischen Stuttgart und Ulm. Der Zuständigkeitsbereich des Amtes Göppingen-Geislingen umfasst 38 Städte und Gemeinden und deckt sich mit dem Gebiet des Landkreises Göppingen.
Das Hauptamt in Göppingen befindet sich in einem 4-geschosssigen Gebäude in zentraler Lage in der Nähe des Bahnhofes (DB) und des zentralen Omnibusbahnhofes in der Gartenstraße 42, die Außenstelle in Geislingen in der Schillerstraße 2, im ehemaligen Gebäude der MAG.
Anfahrtbeschreibung mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Vom Bahnhof Göppingen Hauptausgang über den Vorplatz. Danach zu Fuß die Gartenstraße nach rechts bis zur Gartenstraße 42 (ca. 3 Minuten). Das Service Center befindet sich im EG des Gebäudes Gartenstraße 42. Der Haupteingang befindet sich an der Gartenstraße. Ein behindertengerechter Zugang befindet sich an der Rückseite des Gebäudes.
Vom zentralen Omnibusbahnhof die Bahnhofstraße in Richtung Osten vorbei am Bahnhof Göppingen zur Gartenstraße 42 (ca. 5 Minuten). Das Service Center befindet sich im EG des Gebäudes Gartenstraße 42. Der Haupteingang befindet sich an der Gartenstraße. Ein behindertengerechter Zugang befindet sich an der von der Rückseite des Gebäudes.
Anfahrtbeschreibung mit PKW:
Von der Bundesstraße (B 10):
Ausfahrt Göppingen-West / Lorch (B 297). Dann links abbiegen in Richtung Göppingen-Faurndau. Dann rechts abbiegen auf die Ulmer Straße (B 297) in Richtung Göppingen-Faurndau / Göppingen / Lorch. Nach ca. 3 km in Göppingen rechts abbiegen in die Willi-Bleicher-Straße. Links einordnen und links in die Bahnhofstraße abbiegen. Nach dem Bahnhof Göppingen beginnt die Gartenstraße. Das Service Center befindet sich im EG des Gebäudes Gartenstraße 42. Der Haupteingang befindet sich an der Gartenstraße. Kundenparkplätze befinden sich hinter dem Gebäude. Ein behindertengerechter Zugang befindet sich an der Rückseite des Gebäudes. Ein Behindertenparkplatz ist vorhanden.
Zum Lageplan
Zur Übersicht der zum Amtsbezirk des Finanzamts gehörenden Gemeinden und Städte.
Zum Überblick über die Aufbauorganisation des Finanzamts (Schema).
Das Finanzamt ist im Einzelnen zuständig für die Festsetzung und Erhebung folgender Steuern:
- Einkommensteuer (einschl. Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer)
- Körperschaftsteuer
- Kirchensteuern
- Solidaritätszuschlag
Des Weiteren werden im Finanzamt folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Außenprüfungsdienste
- Einheitsbewertung (Grundvermögen)
- Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge für die Gemeinden
- Festsetzung der Grundsteuermessbeträge für die Gemeinden
Dem Finanzamt sind außerdem verschiedene zentrale Zuständigkeiten übertragen:
Aufgabe
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für das Finanzamt / für die Finanzämter
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Betriebsprüfung für das Finanzamt Nürtingen - Außenstelle Kirchheim
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Hinweis: Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Einzelheiten ergeben sich u.a. aus der "Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung" in der jeweils gültigen Fassung. Auskünfte dazu erhalten Sie beim Finanzamt.
Folgende Aufgaben werden von anderen Finanzämtern wahrgenommen:
Aufgabe
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übertragen auf das Finanzamt
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Allgemeine Betriebsprüfung für bestimmte Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
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Arbeitnehmerüberlassung (grenzüberschreitend), sofern nicht Baugewerbe
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Arbeitnehmerüberlassungsfälle des Baugewerbes (Frankreich)
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Arbeitnehmerüberlassungsfälle des Baugewerbes (Liechtenstein, Schweiz)
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Ausländische Werkvertragsunternehmen und Werkvertragsarbeitnehmer sofern nicht Baugewerbe
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Besteuerung der Bauherrengemeinschaften / Immobilienfonds
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Durchführung der §§ 2, 3, 5, 7-14 und 18 AStG
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Erbschaft- und Schenkungsteuer
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Rennwett-/Lotteriesteuer
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Steuerfahndung
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Straf- und Bußgeldsachen
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Umsatzbesteuerung ausländischer Unternehmer (Frankreich)
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Umsatzbesteuerung ausländischer Unternehmer (Liechtenstein, Schweiz)
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Versicherungssteuer, Feuerschutzsteuer
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Werkvertragsunternehmer und Werkvertragsarbeitnehmer des Baugewerbes (Frankreich)
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Werkvertragsunternehmer und Werkvertragsarbeitnehmer des Baugewerbes (Liechtenstein, Schweiz)
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Zentrale Lohnsteueraußenprüfung bei Arbeitgebern mit über 300 Arbeitnehmern
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Hinweis: Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Einzelheiten ergeben sich u.a. aus der "Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung" in der jeweils gültigen Fassung. Auskünfte dazu erhalten Sie beim Finanzamt.